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AGBs für Kommissionsgeschäfte
Junkers-Profly ist
als Kommissionär tätig und bietet Kunden an, Geräte für diese in
Ihrem eigenen Namen und über die eigenen Online-Angebote zu
verkaufen. |
§ 1
Geltungsbereich |
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§ 1.1 |
Diese AGB gelten für die
gesamte geschäftliche Verbindung zwischen Junkers-Profly
GmbH und deren Kunden.
Die Gültigkeit besteht auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn die AGB nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Nur die jeweils zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlußes
gültige Fassung ist maßgeblich. |
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§ 1.2 |
Von diesen vorliegenden AGB abweichende, diesen
entgegenstehenden oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Es
sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. |
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§ 1.3 |
Alle Vereinbarungen zwischen Kunden und Sales Point sind
schriftlich niedergelegt und haben nur so Gültigkeit. Alle
Änderungen der geschäftlichen Bindungen haben nur
schriftlich, unterschrieben und nur mit direkten Hinweis auf
diese Gültigkeit. |
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§ 2
Kommisionsgeschäft |
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§ 2.1 |
Junkers-Profly GmbH wird
vom Kunden zum Kommissionsverkauf beauftragt. Die
Kommissionsware wird über den Online-Marktplatz
verkauft. Die Artikel werden im
eigenen Namen eingestellt.
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§ 2.2 |
Der Gegenstand des Kunden
bleibt bis zur Übereignung an den Käufer auch sein
Eigentum und frei von rechten Dritter.
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§ 2.3 |
Der Kunde garantiert, dass
die übergebenen Artikel sein uneingeschränktes Eigentum
sind. Zudem versichert er, die Richtigkeit und
Vollständigkeit aller Angaben.
Junkers-Profly GmbH übernimmt keine Verantwortung für
evtl. versteckte Mängel, die durch den Käufer zur
Anzeige gebracht werden.
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§ 2.4 |
Der Kunde erklärt mit
seiner Unterschrift die Volljährigkeit und damit voll
geschäftsfähig zu sein.
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§ 2.5 |
Die vom Kunden übergebenen
Waren werden bis zum Zeitpunkt der Auslieferung an den
Käufer bei Junkers-Profly GmbH gelagert. Die Artikel
werden als Kommisionsgut gekennzeichnet und sachgemäß
gelagert.
Die Waren sind bis zur Übergabe an den Käufer oder dem
Versender ausreichend gegen Feuer, Diebstahl und
Beschädigungen durch Dritte versichert.
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§ 2.6 |
Der Kunde kann seine Ware
zu den regulären Öffnungszeiten im Lagerort besichtigen.
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§ 2.7 |
Sollte sich nach 3 Monaten
kein Verkaufserfolg einstellen, muß der Artikel wieder
abgeholt werden.
Andernfalls wird der Verkaufspreis (inkl. Betrag für den
Verkäufer) automatisch um 25 % herabgesetzt. Nach
weiteren 3 Monaten wieder um 25% (vom ursprünglichen
Betrag), usw. Der Verkäufer hat deshalb nach 3 Monaten
keinen Anspruch mehr auf den ursprünglichen Betrag.
Konnte ein Artikel nach 12 Monaten noch immer nicht
verkauft werden, bzw. sollte der Verkäufer, aus welchen
Gründen auch immer, es unterlassen haben, diesen wieder
abzuholen, so erklärt dieser bereits jetzt, daß in
diesem Falle unwiderruflich auf das Eigentumsrecht
verzichtet wird. Der Artikel wird dann entsorgt,
verschenkt, oder als Billigpreis-Artikel zu unseren
Gunsten verkauft.
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§ 3
Pflichten des Verkaufsagenten |
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§ 3.1 |
Junkers-Profly GmbH
verpflichtet sich, als Kommissionär zum Verkauf der
Artikel über den eigenen Online-Marktplatz. |
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§ 3.2 |
Die Artikel werden per
Vorauskasse angeboten und nur nach Geldeingang
versendet.
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§ 3.3 |
Die vom Kunden
festgelegten Verkaufsformate sind bindend und dürfen
ohne schriftliche Zustimmung des Kunden nicht geändert
werden.
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§ 3.4 |
Alle Anfragen von
Interessenten des Angebotes, sowie die gesamte
Kaufabwicklung werden in vollem Umfang von
Junkers-Profly GmbH übernommen, soweit keine andere
Vereinbarung getroffen wurde.
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§ 3.5 |
Junkers-Profly GmbH tritt
mit Vertragsabschluss dem Kunden alle Forderungen in der
Höhe des Rechnungsbetrages ab, die aus den
Ausführungsgeschäften gegen einen Dritten erwachsen; der
Kunde nimmt die Abtretung an. Im Rahmen des
Geschäftsverkehrs ist Junkers-Profly GmbH zur Einziehung
der Forderungen ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung
kann jederzeit vom Kunden widerrufen werden.
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§ 3.6 |
Junkers-Profly GmbH ist
verpflichtet, dem Kunden Auskunft über das gesamte
Ausführungsgeschäft zu informieren. Erbetene
Informationen, wie der Name des Käufers oder der
Lieferanschrift müssen herausgegeben werden.
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§ 3.7 |
Junkers-Profly GmbH ist
verpflichtet, dem Kunden einen Zugriff Dritter auf die
Artikel, etwa im Fall einer Pfändung, etwaiger
Beschädigung oder gar Diebstahl unverzüglich
mitzuteilen.
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§ 4
Pflichten des Kunden |
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§ 4.1 |
Der Kunde gewährt auf
Artikel, die vor Ort nicht ausreichend getestet werden
können, eine 7 tägige Funktionsgarantie ab Verkaufsdatum
und ein damit verbundenes Rückgaberecht für den Käufer.
Darum ist eine Auszahlung an den Verkäufer erst ab dem
8. Tag nach Verkaufsdatum möglich. |
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§ 4.2 |
Werden Junkers-Profly GmbH
ausnahmsweise nach Vertragsabschluss Artikel nicht zur
Verwahrung übergeben, ist der Kunde verpflichtet
Beschädigungen, Zerstörungen oder im nachhinein
festgestellte Mängel unverzüglich zu melden. |
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§ 4.3 |
Wird die Auslieferung des
Artikels ausnahmsweise vom Kunden übernommen,
verpflichtet sich der Kunde dazu alle Vorgänge, Daten
und Unterlagen unaufgefordert Junkers-Profly GmbH
bekanntzugeben bzw. auszuhändigen. |
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§ 4.4 |
Wird ein Artikel nicht
gekauft, kann der Kunde Junkers-Profly GmbH zu einer
erneuten Einstellung anweisen.
Wird Junkers-Profly GmbH 14 Tage nach Bekanntgabe des
Nicht-Verkaufs nicht um Wiedereinstellung gebeten, ist
die Ware binnen 3 Werktagen nach dieser Frist auf eigene
Kosten bei Junkers-Profly GmbH abzuholen.
Wird die Abholung aus eigenem Verschulden oder auf
Wunsch verzögert, lagert Junkers-Profly GmbH die
Vertragswaren auf Kosten und Gefahr des Kunden;
weitergehende Rechte bleiben unberührt. |
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§ 4.5 |
Der Kunde gewährt auf
Artikel, die vor Ort nicht ausreichend getestet werden
können, eine 7 tägige Funktionsgarantie ab Verkaufsdatum
und ein damit verbundenes Rückgaberecht für den Käufer.
Darum ist eine Auszahlung an den Verkäufer erst ab dem
8. Tag nach Verkaufsdatum möglich. |
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§ 4.6 |
Der Kunde gewährt auf
Artikel, die vor Ort nicht ausreichend getestet werden
können, eine 7 tägige Funktionsgarantie ab Verkaufsdatum
und ein damit verbundenes Rückgaberecht für den Käufer.
Darum ist eine Auszahlung an den Verkäufer erst ab dem
8. Tag nach Verkaufsdatum möglich. |
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§ 5 Provision und Aufwendungsersatz |
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§ 5.1 |
Die Junkers-Profly GmbH
Provision richtet sich nach dem Verkaufspreis des
Artikels :
15% von 1,99 EURO bis 200,00 EURO vom Verkaufserlös
10% über 201,00 EURO vom Verkaufserlös |
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§ 5.2 |
Junkers-Profly GmbH wird
die getätigten Ausführungsgeschäfte gegenüber den Kunden
abrechnen und den Kaufpreis unter Abzug der Provision,
sowie den erstatzfähigen Aufwendungen an diesen
weiterleiten. Dies geschieht normalerweise in einem
Zeitraum von 7 Tagen zzgl. der normalen Banklaufzeiten.
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§ 6 Delkredere |
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§ 6.1 |
Für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Dritten,
mit denen Junkers-Profly GmbH Geschäfte für Rechnung des
Kunden abschließt, steht Junkers-Profly GmbH nicht ein. |
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§ 7 Selbsteintrittsrecht |
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§ 7.1 |
Junkers-Profly GmbH ist nicht befugt, die in
Komission angenommenen Artikel selbst als Käufer zu
übernehmen. |
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§ 8 Haftungsbeschränkungen und
Freistellungen |
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§ 8.1 |
Ergeben sich gegenüber Junkers-Profly GmbH im
Zusammenhang mit dem Verkauf der Artikel
Haftungsansprüche durch Dritte, die ihre Ursache in den
jeweiligen Artikeln selbst haben, verpflichtet sich der
Kunde Junkers-Profly GmbH von diesen Ansprüchen
freizustellen. Der Kunde ist verpflichtet, alle gegen
Junkers-Profly GmbH geltend gemachten Ansprüche
abzuwehren. Die Kosten für eine evtl. Rechtsverteidigung
trägt der Kunde. |
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§ 8.2 |
Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit
verursacht werden, haftet Junkers-Profly GmbH soweit die
Fahrlässigkeit, die Verletztungen solcher
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung
ist. (Kardinalspflichten)
Die Haftung beschränkt sich hierbei auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. |
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§ 8.3 |
Bei leicht fahrlässigen Verletztungen unwesentlicher
Vertragspflichten übernimmt Junkers-Profly GmbH keine
Haftung. |
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§ 8.4 |
Eine weitgehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches
ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für deliktische
Ansprüche. |
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§ 8.5 |
Soweit die Haftung vorstehende ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung von Angestellten und Erfüllungsgehilfen. |
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§ 9 Schlussbestimmungen |
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§ 9.1 |
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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§ 9.2 |
Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen
Ansprüche ist der Geschäftssitz von Junkers-Profly GmbH,
soweit dies nicht anders bestimmt ist oder dem
zwingende, gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. |
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§ 9.3 |
Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland oder sind Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt,
ist ausschließlicher Gerichtstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag, der Geschäftssitz des
Verkaufsagenten. Der Verkaufsagent ist berechtigt eine
Klage auch wahlweise an einem daneben bestehenden
Gerichtsstand zu erheben. |
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§ 9.4 |
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages
einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten
sich vielmehr, in einem solchen Fall die wirksame oder
durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung zu
setzen, die den wirtschaftlichen Bestimmungen des
Vertrages soweit wie möglich entspricht. |
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